Geschäftsstelle
Der Geschäftsstelle obliegt die operative Führung des Vereins im Umfang der ihr vom Verwaltungsrat und von der Behörde übertragenen Aufgaben.
Der Geschäftsstelle obliegt die operative Führung des Vereins im Umfang der ihr vom Verwaltungsrat und von der Behörde übertragenen Aufgaben.