Tarife – Garantiefondsbeiträge

Hier finden Sie die öffentlichen Tarife der Garantiefondsbeiträgen (GFB). Die Tarife für Erdgas basieren auf der Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung.

Neuer Ansatz für Importe mit Annahmedatum* ab 1. November 2026:

Erdgas, verflüssigt (2711.1190)
Gültig: ab 01.11.2026*
Ansatz Rp. / kWh: 0.015

Erdgas, in gasförmigem Zustand (2711.2190)
Gültig: ab 01.11.2026*
Ansatz Rp. / kWh: 0.015

Ansatz gültig für Importe mit Annahmedatum* bis 31. Oktober 2026:

Erdgas, verflüssigt (2711.1190)
Gültig: bis 31.10.2026
Ansatz Rp. / kWh: 0.020

Erdgas, in gasförmigem Zustand (2711.2190)
Gültig: bis 31.10.2026
Ansatz Rp. / kWh: 0.020

* Der neue Ansatz gilt für alle Importe mit Annahmedatum ab dem 1. November 2026 (Verzollungsdatum durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG).

Erläuterung dazu: Die meisten Erstinverkehrbringer (Importeure) deklarieren ihre Importe periodisch erst im Folgemonat mit Sammeldeklarationen. Dies bedeutet, dass Importe von Erdgas, die im Monat Oktober 2026 erfolgen, erst mit der periodischen Sammeldeklaration mit Verzollungsdatum (Annahmedatum) ab dem 1. November 2026 durch das BAZG abgefertigt werden. Aus technischen Gründen wendet Provisiogas deshalb den neuen GFB-Ansatz für Importe mit einem Annahmedatum ab dem 1. November 2026 an.

Beispiel dazu:

  • Oktober: Erstinverkehrbringer importiert Erdgas im Zeitraum vom 1. bis 31. Oktober 2026.
  • November: Erstinverkehrbringer deklariert diese Oktober-Importe in Sammeldeklarationen am 7. November 2026.
  • Dezember: Provisiogas erhält am 5. Dezember 2026 vom BAZG die Daten der Sammeldeklarationen des Erstinverkehrbringers und stellt diesem aufgrund der erhaltenen Daten die Garantiefondsbeiträge erstmals mit dem neuen Ansatz von 0.015 Rp./kWh mit Rechnungsdatum 8. Dezember 2026 in Rechnung.

 

Reservesuisse Graph